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Neuzuzüger

Die Devise "Der Kunde ist König" ist für den Gemeinderat und alle Gemeindeangestellten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines modernen Dienstleistungsbetriebes eine Selbstverständlichkeit. Wir alle versuchen, unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Allgemeinheit zu erfüllen.

Nachstehend finden Sie einige Informationen zur Einwohner- und Fremdenkontrolle, die zu beachten, gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle von grosser Wichtigkeit sind.

Anmeldung

Schweizerbürger müssen folgendes Mitbringen:
- Krankenkassenkarte
- Familienbüchlein (falls vorhanden)

Ausländische Staatsangehörige müssen folgendes Mitbringen:
- Gültigen Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Ausländerausweis (bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde)
- Familienbüchlein, Eheschein und Geburtsschein (bei Familienanmeldung)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Krankenkassenkarte

Umzug innerhalb der Gemeinde

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb der gleichen Liegenschaft. Im Zusammenhang mit zukünftigen Volkszählungen sind wir verpflichtet, Gebäude- und Wohnungsregister zu führen und unsere Einwohner diesen entsprechend zuzuweisen.

Abmeldung

Die Abmeldung erfolgt ebenfalls persönlich spätestens am Tag des Wegzugs. Ausländer müssen den Ausländerausweis mitbringen.

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.

 

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