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Bauland

Im Jahr 2023 wurde die Gesamtrevision von Zonenplan und Baureglement genehmigt und die Zonenzugehörigkeiten der Grundstücke bestätigt oder neu definiert.

Es handelt sich ausnahmslos um private Grundstücke, die Einwohnergemeinde selbst besitzt keine überbaubauren Parzellen. Der Stand betreffend Verfügbarkeit des Baulandes kann deshalb von unseren Annahmen abweichen. Bitte melden Sie uns, wenn einzelne Angaben nicht mehr aktuell sind. 

Wir erteilen Ihnen auch gerne weitere Auskünfte zu den Überbauungsmöglichkeiten in Heimiswil im persönlichen Gespräch.

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