Im gesamten Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) sowie ein Verbot für Feuerwerke, Höhenfeuer und Himmelslaternen über den Nationalfeiertag.
Verhaltenshinweise
- In Regionen mit grosser Waldbrandgefahr (Stufe 4) grundsätzlich auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (50 m Abstand) verzichten.
- Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.
- Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Die aktuellen Vorschriften und Empfehlungen des Kantons Bern finden Sie hier.
Wir danken der Bevölkerung für das Beachten der Vorsichtsmassnahmen.
Gemeindeverwaltung Heimiswil