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eBau-Obligatorium

ab 01. März 2022

Das Baugesuch wird digitaler: Ab 1. März 2022 müssen Baugesuche im Kanton Bern via eBau eingereicht werden.

Im September 2021 hat der Regierungsrat beschlossen, die Gesetzesänderung zum Obligatorium des elektronischen Baubewilligungsverfahrens auf den 1. März 2022 in Kraft zu setzen. Ab diesem Datum können Baugesuche nur noch auf eBau hochgeladen werden. Die bekannten, nummerierten Formulare haben dann ausgedient. Auf eBau wird je nach Umfang und Art des Bauvorhabens jeweils ein individuelles Baugesuchsformular erstellt. Immer noch erforderlich sind entsprechende Nachweise, Berechnungen, spezielle Gesuche sowie der Situationsplan und die Projektpläne. Diese Unterlagen werden als PDF Dateien hochgeladen.

Obwohl immer noch zwei original unterzeichnete Dossiers per Post oder am Schalter eingereicht werden müssen, reduziert sich der Papierumfang enorm. Des Weiteren holt die Bauverwaltung die Stellungnahmen von Behörden nicht mehr auf dem Postweg ein, sondern koordiniert das Baubewilligungsverfahren über die online basierte Plattform.

Zusätzlich zu den Baugesuchen müssen auch die Meldungen über den Baubeginn, die Bauvollendung und über geplante baubewilligungsfreie Solaranlagen auf eBau eingereicht werden. Daneben empfiehlt sich die eBau Plattform auch für die Einholung von Baurechtsauskünften und das Stellen von Voranfragen.

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