Menu

Öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat Heimiswil bringt gestützt auf Art. 58ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die geringfügige Zweckänderung der Zone für öffentliche Nutzung (Nr. 8) von "Heizzentrale" zu "Bildung" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur geringfügigen Zonenplanänderung liegen vom 18. Dezember 2025 bis und mit dem 31. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung auf. 

Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Heimiswil, Oberdorf 1, 3412 Heimiswil zu richten.

Heimiswil, 18.12.2025
Der Gemeinderat Heimiswil

Zum Seitenanfang