Der Gemeinderat Heimiswil bringt gestützt auf Art. 58ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die geringfügige Zweckänderung der Zone für öffentliche Nutzung (Nr. 8) von "Heizzentrale" zu "Bildung" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Heimiswil, Oberdorf 1, 3412 Heimiswil zu richten.
Heimiswil, 18.12.2025
Der Gemeinderat Heimiswil

