



Die Devise "Der Kunde ist König" ist für den Gemeinderat und alle Gemeindeangestellten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines modernen Dienstleistungsbetriebes eine Selbstverständlichkeit. Wir alle versuchen, unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Allgemeinheit zu erfüllen.
Nachstehend finden Sie einige Informationen zur Einwohner- und Fremdenkontrolle, die zu beachten, gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle von grosser Wichtigkeit sind.
Schweizerbürger müssen folgendes Mitbringen:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- Versicherungsausweis AHV-IV
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
Ausländische Staatsangehörige müssen folgendes Mitbringen:
- Gültigen Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Ausländerausweis (bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde)
- Familienbüchlein, Eheschein und Geburtsschein (bei Familienanmeldung)
- Arbeitsvertrag
- Versicherungsausweis AHV-IV
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb der gleichen Liegenschaft. Im Zusammenhang mit zukünftigen Volkszählungen sind wir verpflichtet, Gebäude- und Wohnungsregister zu führen und unsere Einwohner diesen entsprechend zuzuweisen.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.
Die Abmeldung erfolgt ebenfalls persönlich spätestens am Tag des Wegzugs. Ausländer müssen den Ausländerausweis mitbringen. Schweizer erhalten gegen Rückgabe des Niederlassungsausweises ihren Heimatschein zur Hinterlegung in der neuen Wohnsitzgemeinde.