


Ausserhalb der Belegungszeiten durch die Schule Heimiswil/Kaltacker können die folgenden öffentlichen Anlagen für Vereins- oder Privatanlässe gemietet werden. Massgebend für die Vermietung ist die Benützungsordnung für öffentliche Anlagen. Das Benützungsgesuch ist rechtzeitig an die Gemeindeverwaltung einzureichen.
In den Sommerferien und Winterferien werden alle Räumlichkeiten generell nicht vermietet.

Kirchmatte 9
3412 Heimiswil
Kirchmatte 9
3412 Heimiswil

Oberdorf 12
3412 Heimiswil

Kaltacker 316
3413 Kaltacker
Für die Vermietung ist die Kirchgemeinde Heimiswil zuständig.